Jens Meyer, stellvertretender Vorsitzender und agrarpolitischer Sprecher des Landesverband Niedersachsen von Bündnis Deutschland, begrüßt die von der EU-Kommission vorgelegte Empfehlung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat bis 2033.
“Wir widersprechen ausdrücklich dem von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir angedachten nationalen Verbot des Wirkstoffs Glyphosat” sagt Meyer. “Die Empfehlung der Kommission beruht auf der Analyse tausender Studien, in denen keine Belege für erhebliches Gefahrenpotential gefunden wurden”.
Glyphosat ist für die niedersächsischen Landwirte, die sich z.B. auf Direkt- oder Mulchsaat spezialisiert haben, ein wichtiger Baustein für erfolgreiche Lebensmittelproduktion. Diese Landwirte leisten einen erheblichen Beitrag zum Erosionsschutz und beeinflussen auch den Humusaufbau im Boden mit diesen Anbauverfahren positiv.
Meyer führt aus: “Im Moment gibt es keine praktikablen Alternativen zum Einsatz von Glyphosat, ein Verbot würde den Landwirten ein weiteres Werkzeug für den bodenschonenden Anbau von Lebensmitteln vorenthalten. Sollte Deutschland hier erneut einen Sonderweg gehen, würde das zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU zu Ungunsten der deutschen Landwirtschaft führen”.
Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einer Pressemitteilung das Verfahren und Ergebnis der Risikoprüfung für Glyphosat beschrieben: “Die EFSA hat in ihrem Peer-Review der Risikobewertung des Wirkstoffs Glyphosat keine kritischen Problembereiche ermittelt, die in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier oder die Umwelt Anlass zu Bedenken geben. Im Jahr 2022 unternahm die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Gefahrenbewertung in Bezug auf Glyphosat und kam zu dem Schluss, dass es die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoff nicht erfüllte.” [1]
Cem Özdemir hat zum Vorschlag der EU-Kommission gesagt: “Solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass Glyphosat der Biodiversität schadet, sollte die Genehmigung in der EU auslaufen.” [2]
Dieses auf dem ersten Blick sinnvolle Argument ließe sich auch auf andere Stoffe und Verfahren übertragen und offenbart sich dann als eine komplett falsche Strategie zum Umgang mit Risiken. Es gibt keinen Stoff und keine Technologie, bei der ein vollständiger Beweis der Ungefährlichkeit gelingen kann.
Bei Anwendung des Özdemir’schen Ausschlusskriteriums dürften auch Windkraft, Photovoltaik, Wärmepumpen und zum Beispiel Canabis in der EU nicht genehmigt werden, weil “nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese der Biodiversität schaden”.
Nach Ansicht des Landesverbandes Niedersachsen der Partei Bündnis Deutschland würde ein nationales Totalverbot des Wirkstoffes Glyphosat bei einer Verlängerung der Zulassung durch den Ständigen Ausschuss für Tiere, Pflanzen, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) gegen EU-Recht verstoßen. Diese Rechtsauffassung wurde auch bereits im Jahr 2022 von der EU-Kommission anlässlich des damals in Österreich geplanten Glyphosatverbots bestätigt.[3]
Zum gleichen Ergebnis kommt auch der luxemburgische Verwaltungsgerichtshof, der in einem Urteil vom 30. März 2023 ein nationales Glyphosat-Verbot (in Luxemburg) aufgehoben hat.
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[1] EFSA – 06.07.2023
Glyphosat: keine kritischen Problembereiche, aber Datenlücken festgestellt
https://www.efsa.europa.eu/de/news/glyphosate-no-critical-areas-concern-data-gaps-identified
[2] FAZ – 26.09.2023
So geht man mit Risiken nicht um
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/das-glyphosat-cem-oezdemir-und-das-risiko-19193626.html
[3] EU-Kommission bestätigt: Nationales Glyphosat-Totalverbot EU-rechtlich nicht möglich
https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-in-oesterreich/pflanzliche-produktion/pflanzenschutz/nationales-glyphosat-totalverbot.html